Die Taufe ist Zeichen der Zugehörigkeit zur christlichen Gemeinde. Sie wird an Kindern oder an Erwachsenen vollzogen. Bei der Kindertaufe versprechen die Eltern, ihr Kind gemäss den Grundgedanken der Taufe zu begleiten. Die Modalitäten der Taufe werden im Gespräch vereinbart. Bei der Erwachsenentaufe verspricht der Täufling, sein Leben in der Verantwortung vor Gott und der Nachfolge Jesu Christi zu führen. Die Taufe findet in der Regel in der Kirchgemeinde des Täuflings in einem Gemeindegottesdienst statt.
Taufzeugin und Taufzeuge sollen mindestens 16 Jahre alt sein und den Grundgedanken der Taufe anerkennen. Sie versprechen, den Täufling auf seinem Weg zu einem christlichen
Leben zu begleiten. Die Taufe wird auf einem Taufschein bestätigt und im Taufregister eingetragen.
Wenn Eltern die Kindertaufe ablehnen, weil sie die Entscheidung zur Taufe dem Kind selber überlassen wollen, ist eine Darbringung möglich. Die Darbringung ist eine Segnung, die sich in der Gestaltung von der Taufe klar unterscheiden soll. Dabei versprechen die Eltern, ihr Kind gemäss den christlichen Grundgedanken zu begleiten.